Inhaber: Oskar Eisemuth - Technischer Leiter: Dipl. Ing. Friedrich Eisemuth
Kirchstr. 28 53332 Bornheim
§ 1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge
zwischen Auftraggeber und Eisemuth Internetdienste (Inhaber: Oskar Eisemuth).
§ 2 Vertragsschluss
- Oskar Eisemuth (Eisemuth Internetdienste, INTER-EE , (unter dem Label INTER-EE
Webdesign, Computerdienstleistungen), nachfolgend INTER-EE genannt,
stellt dem Auftraggeber seine Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden
Bedingungen zur Verfügung. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
- Angebote von INTER-EE in Prospekten,
Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend
und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung
erfolgt.
- INTER-EE recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Dafür benötigt INTER-EE manchmal
etwas Zeit. Der Kunde ist daher 10 Werktage an seinen Auftrag gebunden.
Sollte INTER-EE nicht binnen 10 Werktagen nach Auftragseingang die
Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
- Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel,
bedürfen der Schriftform.
- Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 3 Leistungsumfang
- INTER-EE bietet in der Regel folgende Leistungen an:
Konzeption, Erstellung/Produktion, Veröffentlichung, Promotion, Administration,
Aktualisierung und ständige Pflege von Internet- und anderen digitalen
Präsentationen, Werbeformen und Darstellungen in Text, Bild, Ton und
Animation; Programmierungen im Bereich Internet und Präsentation;
Grafikdesign, Bildbearbeitung, Fotoaufbereitung, Beratung, Schulung,
allgemeiner Service sowie Vermittlung im Bereich Internet und EDV.
Webspeicherplatz, Servermietung, Hardwarevermietung.
- INTER-EE erbringt seine Dienstleistungen
nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Die von INTER-EE zu erbringenden
Leistungen ergeben sich daher aus dem, einem Vertrag zugrunde liegenden
Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung oder einer
im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung.
- Installation, Veröffentlichung,
Einweisung, Schulung, Marketing- und Promotionsaufgaben (z.B. Eintragungen
in Internet-Suchmaschinen), Textbearbeitungen, Aktualisierungen sowie
Pflege- und Wartungsaufgaben gehören nur zu den Leistungspflichten
von INTER-EE, wenn dies vereinbart ist.
- Änderungs- und Erweiterungswünsche
muss INTER-EE nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen
erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen
Änderung der vertraglichen Pflichten von INTER-EE zum Zweck der Anpassung
an die Belange des Kunden oder an neue oder veränderte Technologien
und Standards kann INTER-EE dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand
in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung,
ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar
ist, soweit INTER-EE darauf hingewiesen hat.
- INTER-EE ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die Listen- und
Honorarpreise von INTER-EE im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung.
Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall,
z. B. aufgrund eines Angebots, weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit
noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
- Die Preise schließen die gesetzliche
Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Veröffentlichung,
Einweisung, Schulung, Marketing- und Promotionsaufgaben (z.B. Eintragungen
in Internet-Suchmaschinen), Textbearbeitungen, Aktualisierungen sowie
Pflege- und Wartungsaufgaben und sonstige Nebenleistungen sind im
Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung
getroffen wurde.
- Zusatzleistungen, die nicht
in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert
zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchendienstleistungen und rechtlichen Prüfungen,
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen sowie
f) inhaltlicher und orthographischer Überarbeitung und Kontrolle von Texten.
- INTER-EE ist berechtigt, für
Webdesign-, Grafik- oder Programmierleistungen sowie für anderweitig
vereinbarte Leistungen eine Vorauszahlung in voller Höhe des Gesamtauftragswerts
zu verlangen
- Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 7 Tage ab Rechnungsstellung.
- Die Zahlungen des Kunden erfolgen Bar oder per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
- Teillieferungen können gesondert
in Rechnung gestellt werden. Auch bei Nichtverwendung von verlangten
Leistungen wird eine Rechnung fällig.
- Befindet sich der Kunde mit
der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung
des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
- INTER-EE behält sich vor Leistungen
bei Zahlungsverzug teilweise oder ganz für die Zeit des Verzugs einzustellen.
Bei Zahlungsverzug erhebt INTER-EE für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren
(erste Mahnung: € 5,00, zweite Mahnung: € 10,00) und für jede unberechtigte
Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils € 15,00.
Sperrt INTER-EE eine Internet-Präsenz berechtigt wegen Zahlungsverzuges,
kann INTER-EE die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr
in Höhe von € 10,00 abhängig machen. Ausserdem fällt für die Sperrung
eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 an.
- Der Kunde muss damit rechnen,
dass INTER-EE die Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet.
Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden,
so kann INTER-EE Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
- Liefertermine oder -fristen
für die Leistung von INTER-EE, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Ist für die Leistung von INTER-EE
die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert
sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung
nicht nachgekommen ist.
- Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden, auch im Zusammenhang
mit neuen oder veränderten Technologien und Standards,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware-
oder Softwaredefizite), soweit sie INTER-EE nicht bekannt waren
oder bekannt sein mussten, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
- Soweit INTER-EE seine vertraglichen
Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für INTER-EE
unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann,
treten für INTER-EE keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
- Werden vom Kunden Änderungen
oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben,
so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand
orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 6 Abnahme
- Der Kunde wird die Leistungen
von INTER-EE unverzüglich abnehmen, sobald INTER-EE die Abnahmebereitschaft
mitteilt, wenn vereinbart nach Maßgabe der von INTER-EE zu seiner
Unterstützung vorgelegten Checklisten.
Die Leistungen von INTER-EE gelten als abgenommen, wenn INTER-EE die Abnahmebereitschaft
unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung
mitgeteilt hat
a)
und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es
ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche
Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme
erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln
verweigert,
b) oder der Kunde die Webseiten oder Teile davon ohne weitere Prüfung
für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder INTER-EE damit beauftragt,
soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von
INTER-EE erbrachten Leistungen beruht.
- Wird die Abnahmebereitschaft
nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung
der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte
Kenntnis nehmen müssen.
§ 7 Mitwirkungspflicht
- Der Kunde wird notwendige
Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Webseiten in digitaler
Form und zeitgerecht, spätestens jedoch 4 Wochen nach Vertragsbeginn,
zur Verfügung stellen.
- Soweit INTER-EE dem Kunden
Entwürfe und/oder Testversionen, nach Möglichkeit unter Angabe einer
angemessenen Frist, für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit
überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der
Frist oder, wenn keine Frist angegeben wurde, 10 Werktage nach Überlassung
als genehmigt, soweit INTER-EE keine Korrekturaufforderung erhält.
- Der Kunde ist für ausreichende
Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich.
Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter
Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende
Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten
sorgen.
- Wenn INTER-EE dies für erforderlich
hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand,
insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem
und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
- Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen
der Funktionalität der Leistungen von INTER-EE wie z.B. einer Webseite
auftreten, wird der Kunde INTER-EE unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt
und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon,
E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
- Der Kunde ist für den störungsfreien
Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere
stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 8 Nutzungsrechte
- Die Rechte an allen Skripten
und Programmcodes, wie z.B. JavaScript, VB-Script, Perl- oder PHP-Codes,
CGI- oder Javaprogrammen, sowie auf HTML und verwandte Auszeichnungssprachen
basierende Leistungen verbleiben bei INTER-EE, soweit diese nicht
frei verfügbar sind, zur freien Verwendung bestimmt und/oder im Eigentum
Dritter stehen.
INTER-EE räumt dem Kunden an diesen Skripten und Programmcodes sowie
an auf HTML und verwandte Auszeichnungssprachen basierende Leistungen
ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
Diese Skripte und Programmcodes sowie auf HTML und verwandte Auszeichnungssprachen basierende Leistungen
werden nur zur Verwendung zum vereinbarten Zweck überlassen und dürfen
vom Kunden oder durch Dritte weder verändert noch weitergegeben werden.
Veränderungen müssen entweder von INTER-EE vorgenommen werden oder
bedürfen seiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- INTER-EE räumt dem Kunden
an Grafiken und Designleistungen die der Corporate Identity des Kunden
dienen (z.B. Firmenlogos, speziell angepaßte Layouts und Grafiken)
ein mit Ausnahme von INTER-EE ausschließliches und nicht übertragbares
Nutzungsrecht ein.
- INTER-EE räumt dem Kunden
an sonstigen Leistungen, die nicht unter § 8 Abs. 1 und 2 fallen ein
einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
- Erbringt INTER-EE Leistungen
zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck
der Webseiten und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung
im Internet beschränkt.
Erbringt INTER-EE Leistungen zur Gestaltung einer mediengebundenen
Präsentation des Kunden (z.B. CD-ROM / DVD-ROM), so ist der Nutzungszweck
dieser Leistung und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung
in diesem speziellen Medium beschränkt.
- Alle unter § 8 Abs. 1 bis
4 genannten Nutzungsrechte erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung
der Leistungen von INTER-EE.
- Der Kunde ist auf Verlangen
verpflichtet, INTER-EE über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft
zu erteilen.
- INTER-EE geht bei der Verwendung
von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter
belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche
Nutzungsrecht verfügt.
- INTER-EE nimmt für die Erstellung von Webseiten auch Rechte Dritter (fremdes
Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich
- eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung
kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder
zu erheblich veränderten Konditionen, auf die INTER-EE keinen Einfluss
hat, zur Verfügung steht. INTER-EE wird sich in diesem Fall nach besten
Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
INTER-EE kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch
das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag
von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit
Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Webseiten erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und
im Rahmen der Webseiten nutzen. Wird INTER-EE vom Lizenzgeber in Anspruch
genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt
wurde, so ist der Kunde INTER-EE zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, INTER-EE über jede unrechtmäßige Nutzung
des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen
einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen
oder INTER-EE dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen
von INTER-EE z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er
INTER-EE unverzüglich darüber informieren.
§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
- Der Kunde räumt INTER-EE das
Recht ein, das Logo von INTER-EE und ein Impressum in die von INTER-EE
erstellten Webseiten, CD-ROM-Produkte oder anderen mehrteiligen Produktionen
des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Internetpräsenz
von INTER-EE zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie
Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.
Dies gilt insbesondere auch für die im Programm-, Skript- und HTML-code
angebrachten Hinweise auf den Urheber.
- INTER-EE behält sich das Recht
vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie
auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden,
insbesondere die Webseiten des Kunden in eine Referenzenliste zu Werbezwecken
aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 10 Gewährleistung
- Mangelhafte Lieferungen oder
Leistungen werden von INTER-EE innerhalb der Gewährleistungsfrist
von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt,
nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch INTER-EE ausgebessert
oder ausgetauscht. INTER-EE behebt die Mängel kostenfrei oder stellt
dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version,
die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber
hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
- Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen
unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und
dabei die Unterrichtungspflichten (§ 7) beachten.
- Unter ungünstigen Umständen
können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten
Abweichungen der erstellten Webseitenelemente oder anderer Produktionen
von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen
die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
- Mängelansprüche bestehen nicht,
wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht
erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
- Mängelansprüche bestehen nicht,
wenn der Mangel auf seit Vertragsbeginn veränderte oder neue Techniken
oder Standards zurückzuführen ist, insbesondere neue Internet-Browser,
geänderte Standards für HTML, JavaScript oder CSS oder die Verwendung
anderer als bei Vertragsbeginn eingesetzter Soft- und Hardware.
- INTER-EE prüft die erstellten
Produkte auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung
unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- oder anderer
Darstellungssoftware, jedoch nur der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung
durchschnittlich und allgemein meistgenutzten. Ausschließlich diesbezügliche
Mängel, die dazu führen, dass die Programme, Internet- und anderen
Präsentationen nicht ausführbar sind, werden von INTER-EE bereinigt.
Dies gilt auch, wenn nur Teile davon fehlerhaft sind. INTER-EE erhält
in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Nachbesserung.
Wird im Vertrag anzuwendende oder zu verwendende Hard- und/oder Software
genannt, gelten nur diesbezügliche Mängel.
- Einträge in Internet-Suchmaschinen
und -Kataloge erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber und gehören
nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Es
kann keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in
diese Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für
und kein Mängelanspruch gegen INTER-EE entstehen. Hiervon ausgenommen
ist grob fahrlässiges Verhalten von INTER-EE. INTER-EE erhält in einem
solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung.
- Schlägt eine Nacherfüllung
innerhalb einer vom Kunden gesetzen, angemessenen Frist zur Nacherfüllung
fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das
Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
- Offensichtliche Mängel, die
einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der
Kunde INTER-EE binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines
einfachen Briefes rügen.
Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei INTER-EE innerhalb
von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden.
Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht
werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen
sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
Der Kunde hat INTER-EE bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
- Bei Ressourcenvermietung von
Webspeicher, Server, Serverhousing gilt eine Verfügbarkeit von 95%
gemessen an einem Kalenderjahr als vereinbart.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webspeicher/Webserver
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich von INTER-EE liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
Im Rahmen der Gewährleistung kann INTER-EE Computer, Zusatzgeräte
und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen.
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen
neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn
zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen
sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äussere Einflüsse, Bedienungsfehler
oder nicht von INTER-EE durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein-
oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen.
Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und
Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
- INTER-EE ist nicht für die Datensicherung der auf dem Speicher / Server gespeicherten
Dateien verantwortlich.
§ 11 Haftung
- Für Rechtsmängel und Garantien
haftet INTER-EE unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
- Für vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzungen haftet INTER-EE. Dies gilt auch für
gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von INTER-EE.
- Für leichte Fahrlässigkeit
haftet INTER-EE und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für Datenverlust
ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser
bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen
(wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
- INTER-EE haftet nicht für
Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet
werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von
der Haftung nicht erfasst.
§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
- Der Kunde ist verpflichtet,
Sicherungskopien jeglicher Daten zu verwahren, die zur Nutzung überlassen
worden sind. INTER-EE wird seinerseits eine regelmäßige Datensicherung
durchführen. Sollte dennoch ein Datenverlust bei INTER-EE eintreten,
ist der Auftraggeber verpflichtet, die zur Wiederherstellung notwendigen
Daten und Unterlagen erneut kostenfrei zur Verfügung zustellen.
- Der Kunde ist verpflichtet,
sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation
von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software
das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet,
vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch
eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung
- INTER-EE speichert die im
Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des
Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
- Durch die Verbindung eines
Netzwerks oder Einzel-EDV-Systems mit dem Internet entsteht die Möglichkeit
der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten
muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem
Zugriff schützen.
- Beide Vertragspartner werden
vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des
Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende
Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind
vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
- INTER-EE weist darauf hin,
dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist,
Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen
optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt
werden, zu verhindern.
§ 14 Kündigung
Das Recht zur Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt in jedem Falle unberührt.
INTER-EE kann insbesondere fristlos kündigen
a)
bei einem Verstoß gegen § 8 (Nutzungsrechte),
b) wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen
Monat in Verzug ist,
c) während der Ausführung eines Vertrages (vor Lieferung der Leistung),
wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung aus einem früheren
Vertrag um mehr als einen Monat in Verzug ist,
d) der Kunde seiner erforderlichen oder vereinbarten Mitwirkungspflicht
nicht spätestens 4 Wochen nach Vertragsbeginn nachkommt, die zur
Nachholung der Mitwirkung von INTER-EE gesetzte Frist verstrichen
ist und die Nachholung bis dahin nicht vorgenommen wurde.
- Aufträge, die gegen geltendes
Recht verstoßen, Dritte negativ darstellen, pornographisch oder fremdenfeindliche
Inhalte haben, oder die INTER-EE in wirtschaftlicher oder sonst einer
Weise Schaden zufügen, werden nicht ausgeführt oder können nach Kenntniserlangung
von INTER-EE sofort fristlos gekündigt werden.
- In jedem Fall kann INTER-EE
eine angemessene Entschädigung für schon erbrachte Leistungen verlangen.
Diese Entschädigung richtet sich nach der aufgewendeten Zeit und den
zum Kündigungstag gültigen Listen- und Honorarpreisen von INTER-EE.
- Bei Kündigung eines Vertrages
durch den Kunden vor Fertigstellung der Leistung, kann INTER-EE zusätzlich
zu einer angemessenen Entschädigung (§ 14 Abs. 3) eine Aufwandspauschale
von 15 % des Gesamtauftragswertes geltend machen.
- Bei Pflegeverträgen kann der
Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate oder nach Vereinbarung,
wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
- Die Überlassung einer bis
zur vorfristigen Kündigung erbrachten Leistung ist durch die besondere
Art des Produktes nicht immer möglich und kann nicht eingefordert
werden. Ist die Überlassung einer bis dahin erbrachten Leistung ohne
unverhältnismäßigen Aufwand durch INTER-EE möglich, so wird INTER-EE
dem Kunden die Leistung überlassen, hiervon ausgenommen sind Leistungen
aus Verträgen, die laut § 14 Abs. 2 fristlos gekündigt wurden.
-
Die Kündigung von Web-Speicher auf unseren Servern.
a) Ein Vertrag über Web-Speicher verlängert sich jeweils um 12 Monate
oder nach Vereinbarung, wenn er nicht 3 Monat vor Vertragsende
schriftlich gekündigt wird.
b) Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Kurzzeit Verträge,
die eine Laufzeit unter 6 Kalendermonate haben, wie zum Beispiel Messeseiten.
c) Wird der Web-Speicher aus einem Paket, das sich aus Webdesign und Speicherplatz
zusammensetzt im ersten Jahr genutzt, muss 3 Monate vor Ablauf dieses Jahres der
Web-Speicher schriftlich gekündigt werden. Ansonsten gilt ein Vertrag über Web-Speicher
im Folgejahr als abgeschlossen (Der Preis für diesen Speicher ist im Vertrag Ihres
bestellten Paketes als Angebot spezifiziert), Kündigung wie ein Vertrag unter Punkt a.
§ 15 Mitteilungen
- Soweit sich die Vertragspartner
per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte
Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
a)
Die E-Mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders,
den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe
des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
b) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit
nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des
anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise
PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
- Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich
eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
- Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche
Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform
dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung
eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner
ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form
verlangt werden.
§ 16 Schiedsklausel
- Ein Schiedsgericht entscheidet
endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit
über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag,
einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung.
- Das Schiedsgericht besteht
aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet,
wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten
Schiedsrichter wählen den Obmann.
- Ort des Schiedsverfahrens
ist Bornheim. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen
Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.
- Das Verfahren, das vom Schiedsgericht
nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.
- Vor Erlass des Schiedsspruches
sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide
schriftlich auf eine mündliche Verhandlung.
- Das Schiedsgericht entscheidet
nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten
des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO.
Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung
des Rechtsstreits.
- Die Schiedsrichter sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und
Aufwendungsersatz.
- Das Oberlandesgericht Bonn
wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.
§ 17 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
- Die Vertragspartner vereinbaren
hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis
die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Als Erfüllungsort für alle
beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Bonn vereinbart.
Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Bonn vereinbart.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen
wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch
eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner
wirtschaftlich am nächsten kommt.